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ÖKOSTROM AUF GANZER LINIE

Unser Anspruch: Leben und Arbeiten im ökologischen Gleichgewicht. Das sagen wir nicht nur so, wir setzen es konsequent um.

 

Der MPW-Hauptsitz in Eidenberg wird künftig mit 100 % Ökostrom versorgt.

Dafür wurden am Dach des elterlichen Hofs von Martin P. Weixlbaumer Photovoltaik-Flächen installiert, die mit ca. 1.200 m² im Endausbau 200 Kilowatt-Peak leisten. Zwei Drittel der Anlage sind eine Indach-Variante als Ziegelersatz und zusätzlich wurden etwa 1.000 m² Ziegelfläche mit einer Aufdach-Lösung ausgestattet. Baustart war am 12. Juli 2021, die Anlage soll noch im Herbst in Betrieb gehen.

 

MPW will energieautark werden

Der Sonnenstrom wird für den Eigenbedarf und zur Warmwasserbereitung genutzt und auch die eingemieteten Firmen und der MPW-Co-Workingspace werden mit der eigenproduzierten Sonnenenergie versorgt. Außerdem fahren bereits mehrere Firmen-E-Autos mit 100 % Sonnenstrom vom MPW-Dach. Weil wir bestehende Dachflächen für die Photovoltaik-Anlage nutzen, kam es zu keiner zusätzlichen Bodenversiegelung und mit der Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) können wir künftig auch Bedarfsträger in der Umgebung mit 100 % Ökostrom versorgen. Einen Speicher haben wir in unseren Planungen für die Zukunft ebenso bereits mitgedacht.

 

Durch unser Engagement leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur OÖ. Photovoltaik-Strategie 2030. Wir haben eines der 200.000 geplanten Photovoltaikdächer!



Die Vorbereitungen für den 6. Bauabschnitt laufen bereits auf Hochtouren. Weitere Bauabschnitte sind geplant und werden folgen. Unsere Ziele sind klar definiert und der Masterplan nimmt Form an!

Bis 2023 werden wir den elterlichen Bauernhof in einen modernen Standort für
EPU und KMU verwandelt haben.

 

Technische Daten:

  • Anschluss: (230)400V AC, 50Hz, (1)3-phasig

  • Anzahl der Ladepunkte: 1

  • fest angeschlossenes Ladekabel 4,5 m
    mit Ladekupplung Typ 2

  • Max. Leistung pro Ladepunkt: 11kW

  • Ladestrom (min-max): 6A - 16A

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Option 24/7 Ladestation

 

Gewerbehof - RFID Karte 

  • Bearbeitungsgebühr (einmalig) € 20,00 -- Art. Nr. 134507

  • Kosten Karte € 20,00 -- Art. Nr. 134506
     

Vorteile der Gewerbehof - RFID Karte:

  • Schnelles Laden und Bezahlen

  • Große Benutzerfreundlichkeit dank moderner RFID-Karte

  • Kostenvorteil gegenüber Direktbezahlung

  • Transparente, faire Tarife

  • 100 % Ökostrom

  • Monatliche Rechnung via E-Mail

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​Die Dauer wird minutengenau abgerechnet. Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt. und sind bis auf Widerruf gültig.

Bis zu 25% Ermäßigung

für das Laden Ihres E-Autos in Kombination mit einem unserer

Co-Working Pakete!

Ladestation

Energiegemeinschaft:

Bestreben von Martin Peter Weixlbaumer in Sinne der EAG eine Energiegemeinschaft zu gründen!*

* EAG § 79 enthält die allgemeinen Bestimmungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften:

 

(1) Eine EEG kann Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen. Weiters ist es ihr gestattet, im Bereich der Aggregierung tätig zu sein und andere Dienstleistungen zu erbringen.

 

(2) Mitglieder oder Gesellschafter einer EEG sind natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder kleine und mittlere Unternehmen. EEGs können als Verein, Genossenschaft, Personen- oder Kapitalgesellschaft oder ähnliche Vereinigung organisiert sein. Der Hauptzweck liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies ist, soweit es sich nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, in der Satzung festzuhalten. Die EEG soll den Mitgliedern ökologische, wirtschaftliche und sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Beteiligung ist freiwillig, im Fall von Privatunternehmen darf eine Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein.

 

(3) Die Regulierungsbehörde muss zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Kosten-Nutzen-Analyse veröffentlichen, um festzustellen, ob eine angemessene und ausgewogene Beteiligung der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften an den Systemkosten sichergestellt ist. Dies schließt insbesondere die Kosten für Ausgleichsenergie ein. Netzbetreiber, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und Bürgerenergie-gemeinschaften haben der Regulierungsbehörde die zu diesem Zweck notwendigen Daten zu übermitteln.

 

EAG § 80 befasst sich mit Förderungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Neben der Förderung von Anlagen ist für maximal 50 % der innerhalb einer EEG erzeugten und nicht verbrauchten erneuerbare Strommengen die Förderung mittels Marktprämie möglich.

 

ElWOG § 16c regelt Details der Teilnahme an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und das Nähekriterium:

 

(1) Erzeuger dürfen an Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften teilnehmen, sofern sie nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden.

 

(2) Erzeuger und Verbraucher einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft müssen über ein Niederspannungs-Verteilernetz und den Niederspannungsteil der Transformatorstation (Lokalbereich) oder über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk (Regionalbereich) im Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers verbunden sein.

 

(3) Netzbenutzer haben binnen 14 Tagen Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.

Quelle: https://energiegemeinschaften.gv.at/rechtsgrundlagen/

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